Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) steht nicht mehr die Heilung der Krankheit im Vordergrund, sondern ein Lindern des ausgeprägten Symptomgeschehens.
Das Ziel der SAPV besteht darin, schwerkranken und sterbenden Menschen ein menschenwürdiges und weitgehend selbstbestimmtes Leben in einer angenehmen und häuslichen Umgebung in der letzten Lebensphase zu ermöglichen. Sie stellt die Persönlichkeit des Menschen und seine Bedürfnisse an erste Stelle.
Grundlagen und Vorraussetzungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Die betroffene Person leidet an einer unheilbaren, lebensbegrenzenden, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Krankheit, deren Symptome massive Auswirkungen auf den Lebenszustand haben. Auch ethische Konflikte und eine Überlastung des bestehenden Behandlungstemans kann eine SAPV begründen.
Ist eine der genannten Vorraussetzungen erfüllt, stellt der Hausarzt bzw. die Hausärztin, der behandelnde Facharzt bzw. die Fachärztin oder das Krankenhaus, in welchem der Patient oder die Patientin behandelt wird, eine SAPV-Verordnung aus und nimmt Kontakt zu uns auf.
Funktionsweise der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Die SAPV wird vom multiprofessionellem Palliativ-Team ausgeführt.
Die bereits bestehende Versorgung wird unterschtützt, der Patient oder die Patientin und die Angehörigen begleitet. Die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Patienten oder der Patientin soll gefördert und nach Möglichkeit verbessert werden.
Wir versuchen zusätzliche Krankenhausaufenthalte im Rahmen der ambulanten Versorgungsmöglichkeiten zu vermeiden und stehen beratend zur Seite.
Anspruch und Kosten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung - Vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Nach dem Sozialgesetzbuch hat jede versicherte Person Anspruch auf die SAPV.
Der Hausarzt, das Krankenhaus oder der Facharzt füllt das Muster 63 "spezialisierte, ambulante, palliative Versorgung" aus. Der Arzt faxt oder mailt uns die Verordnung und meldet den Patienten telefonisch bei uns an.
Innerhalb von 3 Werktagen meldet sich das Palliativteam beim Patienten/Angehörigen und vereinbart einen Termin zum Erstgespräch.
Laden Sie sich hier das Muster 63 herunter: DOWNLOAD
Volker Barth
Facharzt für Anästhesiologie und Palliativmedizin
Julia Beumker
Palliativcarefachkraft und Teamleitung
Anika Christmas
Palliativcarefachkraft
Sylvia von Hanxleden
Palliativcarefachkraft
Norman Siegel
Palliativcarefachkraft
Das Team
ist immer für Sie da!
Silvia Scholtz
Palliativcarefachkraft
Sigried Tatzel
Palliativcarefachkraft
Annette Pawlicki
Verwaltung
Ursula Emde
Verwaltung
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